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Seminare 2010 > Fortbildungspunkte |
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Fortbildungspunkte, Anerkennung |
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| Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer | |||
Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachlichen Kompetenz. Berufsausübende Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Fachkenntnisse notwendig ist. Auf Verlangen müssen sie ihre Fortbildung durch ein Fortbildungszertifikat einer Ärztekammer gegenüber der Ärztekammer nachweisen (§ 4 der (Muster-)Berufsordnung „Fortbildung“). Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, an den von der Ärztekammer eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der ärztlichen Tätigkeit teilzunehmen und der Ärztekammer die hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 5 der (Muster-) Berufsordnung
„Qualitätssicherung“). Der Förderung der Fortbildungspflicht und ihres Nachweises dient insb. das Fortbildungszertifikat der Kammer, welches auf Grundlage der in der „(Muster-) Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ enthaltenen Vorschriften jedem Arzt/jeder Ärztin auf deren Antrag nach Maßgabe der Erfüllung der geregelten Voraussetzungen erteilt wird (www.baek.de/30/Fortbildung). |
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| Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und -Jugendlichenpsychotherapeuten | |||
Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hat mit Beschluss der Delegiertenversammlung ab Juli 2004 das freiwillige Fortbildungszertifikat für seine Mitglieder aufgelegt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz besteht für die KV-zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Pflicht zur beruflichen Fortbildung. (Details: www.psychotherapeutenkammer-bayern.de)
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates
Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landeskammer wird auf Antrag erteilt, wenn das Mitglied in fünf Jahren mind. 250 Punkte auf der Basis von Fortbildungseinheiten (FE) für anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erworben und nachgewiesen hat.
Vergabe von Fortbildungspunkten für Seminare
Für die Teilnahme an Seminaren wird 1 Punkt pro Fortbildungseinheit (45 Min.) vergeben.
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| Fortbildungspflicht für Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden u.a.) | |||
Mit Inkrafttreten des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) am 01.01.2004 wurde den Krankenkassen und Heilmittelverbänden aufgetragen, die Fortbildungspflicht in den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen zu regeln (vgl. §125 Abs.1 Ziff.2 SGB V). Wurde Fortbildung der Therapeuten schon bisher ausdrücklich gefordert, blieb es der freien Initiative des Einzelnen überlassen, ob und in welchem Umfang er dem nachkam. Jetzt wird regelmäßige Fortbildung als Verpflichtung in den Rahmenempfehlungen festgelegt. |
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