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Fortbildungsangebot
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Seminare 2012 > Fortbildungspunkte |
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Fortbildungspunkte, Anerkennung |
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| Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer | |||
Fortbildung der Ärzte und Ärztinnen dient dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachlichen Kompetenz. Durch
die Fortbildung soll unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und neuer medizinischer Verfahren das
zum Erhalt und zur Fortentwicklung der Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin und der medizinischen Technologie
vermittelt werden. Fortbildung soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse und die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten umfassen. Die Fortbildung soll sich dabei auf alle medizinischen Fachrichtungen in ausgewogener Weise erstrecken. Ärztliche Fortbildung umfasst auch die Verbesserung kommunikativer und
sozialer Kompetenzen. Die ärztliche Fortbildung schließt außerdem Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Medizin ein. Bundeseinheitliche Vorgaben zum angemessenen Umfang der Fortbildung sind zu beachten. (Details: www.bundesaerztekammer.de) |
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| Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und -Jugendlichenpsychotherapeuten | |||
Nach §18 Abs.1 Nr.1, 65 HKaG sind die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten
verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Berufsausübung beruflich weiterzubilden und sich dabei über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Berufsrechtlich ist die Fortbildungspflicht in §5 Abs.1 der Berufsordnung geregelt. Dieser sieht vor, dass alle Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten verpflichtet sind, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Vertragspsychotherapeuten, ermächtigte Psychotherapeuten sowie in Med. Versorgungszentren oder bei einem Vertragspsychotherapeuten angestellte Psychotherapeuten sind verpflichtet, gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung alle 5 Jahre den Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung zu erbringen. (www.ptk-bayern.de) |
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| Fortbildungspflicht für Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden u.a.) | |||
Mit Inkrafttreten des Gesundheitssytemmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 wurde den Krankenkassen
und Heilmittelverbänden aufgetragen, die Fortbildungspflicht in den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen zu regeln (vgl. §
125 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V). Wurde Fortbildung der Therapeuten schon bisher ausdrücklich gefordert, blieb es der freien
Initiative des Einzelnen überlassen, ob und in welchem Umfang er dem nachkam. Jetzt wird regelmäßige Fortbildung als
Verpflichtung in den Rahmenempfehlungen festgelegt. |
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| Fortbildungspflicht für Lehrer | |||
Die Anerkennung als Lehrerfortbildung durch die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen wird für die Seminare des Kapitels “Pädagogik” und alle anderen Seminare beantragt, die für Lehrer von Interesse und Nutzen sind. |
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